Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Teilnehmer, Veranstaltungsort
1. Teilnehmer müssen prinzipiell mindestens 16 Jahre alt sein
2. Soweit im Trainings- Programm nichts abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort für das Trainingsprogramm die Kölner Str. 496 in 47807 Krefeld (nachfolgend: Veranstaltungsort genannt). Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich auf der Webseite: www.kraft-entfaltung.de (nachfolgend: Webseite genannt oder in der Studio eigenen App). Die am Veranstaltungsort ausgehängte Hausordnung ist zudem zu beachten.
§2 Abonnementvertrag
1. Die Darstellung des Trainingsprogramms stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Es ist freibleibend und unverbindlich. Das Trainingsprogramm ist insbesondere vom aktuellen Kursangebot und der Teilnehmeranzahl abhängig. Mit Unterschrift unter dem Abonnement- Vertrag bzw. der Anmeldung zum Probetraining, meldet sich der Teilnehmer verbindlich an. Kraft-Entfaltung kann ohne Angabe von Gründen die Anmeldung ablehnen.
§3 Definition Trainingseinheit, Allgemeingültiges für das Training
1. Trainingseinheiten: Zu den jeweiligen Trainingseinheiten (in der Woche/des Kursangebotes) im Rahmen eines Abonnementvertrages meldet sich jedes Mitglied selbstständig frühzeitig per Eintragung in der App an. Die Anmeldung ist verbindlich. Wir behalten uns vor die Teilnehmerzahl aus Gründen der Effizienz des Trainings und des entsprechenden Platzangebotes durch den Trainer im Voraus zu begrenzen. Im Falle eines vollen Kurses bitten wir auf einen anderen Trainingstag auszuweichen oder sich rechtzeitig anzumelden. Eine Trainingseinheit wird unter der Anleitung eines Trainers in Gruppen durchgeführt.
2. Allgemeingültiges für alle Trainingseinheiten: Für alle Trainingseinheiten gilt, dass der Teilnehmer nicht zu spät (mehr als 5 Minuten nach Beginn des Trainingsprogrammes) zum Veranstaltungsort kommen darf. Wir behalten uns das Hausrecht vor, diesen Teilnehmer von der Trainingseinheit auszuschließen. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers des Trainingsprogrammes hält, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere gesundheitlich gefährdet.
§4 Wohnortwechsel und Ruhezeiten
1. Bei einem Wohnortwechsel (Entfernung über 15 km zu den Trainingsstandorten) kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende vorzeitig beendet werden. Die Kündigung ist nur schriftlich und in Verbindung mit der Anmeldebescheinigung des neuen Wohnorts gültig.
2. Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann auf Wunsch des Mitglieds bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Wehrpflicht und vergleichbaren Hinderungsgründen, für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum, ausgesetzt werden (Ruhezeit). Die Zeiträume derartiger Ruhezeiten bleiben der vereinbarten Grundlaufzeit bzw. einer Verlängerung nach Ablauf der Grundlaufzeit unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Ruhezeiten. Eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§5 Mitgliedsbeiträge, Zahlung
1. Die vereinbarten Zahlungen sind unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Angebotes monatlich zu entrichten.
2. Die in der Tabelle Mitgliedsbeiträge auf der Vorderseite eingetragenen Summen werden monatlich zum 1. (monatliche Zahlungen) im Voraus fällig. Das Mitglied erteilt der Kraft-Entfaltung (Inh. Nadine Lendzian), soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, bis auf Widerruf die Erlaubnis den Beitrag sowie weitere fällige Beträge per SEPA Lastschrift einzuziehen. Veränderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) berechtigen Kraft-Entfaltung ab deren Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge und Pauschalen. Gleiches gilt für sonstige zukünftig anfallende Verbrauchssteuern, die auf Mitgliedsbeiträge erhoben werden.
3. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Beginn der Mitgliedschaft wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig. Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, so ist Kraft-Entfaltung berechtigt seine Leistungen einzustellen. Das Mitglied wird dadurch nicht von der Beitragspflicht entbunden.
4. Das Studio weist gemäß §19 UStG darauf hin, dass keine Umsatzsteuer erhoben wird (Kleinunternehmerregelung).
5. Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erfolgt per SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V..
Das Mitglied erklärt sich mit der Weitergabe der für den Zahlungseinzug erforderlichen Daten an Mollie B.V. einverstanden.
§6 Laufzeitmitgliedschaften
1. Mitgliedschaften sind mit einer Frist von spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar.
2. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (Brief oder Email). Erfolgt eine Kündigung nicht fristgerecht, so hat dies eine Verlängerung um einen weiteren Monat zur Folge.
3. Die Verlegung der Räumlichkeiten von Kraft-Entfaltung (Inh. Nadine Lendzian) innerhalb zumutbarer Grenzen im Stadtgebiet berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Es herrscht eine Kündigungsfrist von 1 Monat.
§7 Pflichten des Mitglieds
1. Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und Geräte sowie Einrichtung pfleglich zu behandeln.
2. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein.
§8 Haftung
1. Das Studio haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Für selbstverschuldete Unfälle des Mitglieds wird keine Haftung übernommen.
2. Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, von Wertgegenständen und Geld wird nicht übernommen.
3. Wird es Kraft-Entfaltung (Inh.: Nadine Lendzian) aus Gründen, die Kraft-Entfaltung nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt) unmöglich, vereinbarte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.
§9 Betriebsschließung
1. Kraft-Entfaltung (Inh.: Nadine Lendzian) behält sich vor, den Betrieb für maximal vier Wochen im Jahr aufgrund von Betriebsurlaub zu schließen.
§10 Datenschutz
1. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
2. Zur Abwicklung der monatlichen Zahlungen werden die für den Lastschrifteinzug erforderlichen Daten an den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande übermittelt.
Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
§11 Sonstiges/Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Kraft-Entfaltung über jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name z.B. bei Ehe beachten) und jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift des Teilnehmers.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand am jeweiligen aktuellen Sitz von dem Veranstaltungsort. Erfüllungsort ist ebenfalls der aktuelle Sitz des Veranstaltungsortes.
Zusätzliche Mitgliedervereinbarung
· Die Rechte des Mitglieds aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar. Die Bildrechte, sofern nicht anders vereinbart, gehen an Kraft-Entfaltung. Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit der Nutzung von Bildern für Werbung auf sozialen Netzwerken, sowie Nutzung auf der Website durch Kraft-Entfaltung einverstanden, sofern ich dies nicht vor Erstellen der Bilder anderweitig ablehne.
· Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen.
Mitgliedschaftsspezifische Geschäftsbedingungen
Zusatzvereinbarung zur Mitgliedschaft (Preis nach 12 Monaten Laufzeit)Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Regelung zur Preisgestaltung nach Ablauf der Erstlaufzeit:
Nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit (12 Monate) verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Ab dem Beginn der Verlängerung erhöht sich der monatliche Mitgliedsbeitrag auf 75,90€.